Notebook-Vermietung
Frau am Notebook Paar im Park Mann am Notebook

Mustervertrag für die Notebook-Miete

  1. Die Firma Daten- und Netzwerkmanagement GmbH, Lütticher Str. 238, 52074 Aachen, kurz: Vermieter und _______________ , kurz: Mieter schließen hiermit folgenden Mietvertrag über die Anmietung folgenden Notebooks: ______________________________

  2. Die Anmietung erfolgt ihr die Dauer vom ____________ bis einschließlich ____________.

    Vertragsort ist der Geschäftssitz des Vermieters. Der Mieter hat das Gerät bei Mietbeginn an diesem Ort zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 9-17 h abzuholen und es bei Mietende dort abzugeben.

    Wünscht der Mieter eine Übersendung der Geräte an seinen Geschäfts-/Wohnsitz, so übernimmt er damit die Transportgefahr bei Verlust und Beschädigung des Gerätes, Die Übersendung erfolgt in diesem Fall auf Kosten des Mieters per Nachnahme mit der Deutschen Bundespost, UPS, DPD oder einem anderen Kurierdienst.

    Soweit der Vermieter sich dazu bereit erklärt, die angemieteten Geräte am Geschäfts-/Wohnsitz des Mieters zu installieren, kann er hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 EUR pro Gerät zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung stellen. Der Vermieter übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gerätes während des Transportes, die nicht auf seinem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen.

    Wird das vermietete Gerät bei Vertragsablauf nicht fristgemäß beim Vermieter zurückgeben, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 7 Tage. Die Rückgabe hat am Geschäft des Vermieters während der üblichen Geschäftszeiten zwischen 9-17 h zu erfolgen.

  3. Der Mietpreis beträgt für den vereinbarten Mietzeitraum für das Notebook inkl. Zusatzkarten EUR ________ (inkl. MwSt). Für jede weitere Mietwoche beträgt der Mietpreis für das Notebook inkl. Zusatzkarten EUR _________ (inkl.MwSt).

    Der Mietpreis ist vor Überlassung der Mietsache fällig und im voraus für die beabsichtigte Mietzeit zu entrichten. Eine Endabrechnung erfolgt bei Rückgabe der Geräte, eine Zwischenabrechnung erfolgt bei längerer Mietdauer am Ende eines jeden Kalendermonats.

    Sollte die Anmietung nach Vertragsabschluß aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommen, so hat der Mieter eine Entschädigung von einer Monatsmiete zu zahlen.

    Der Vermieter ist bei Zahlungsrückstand von einer Wochenrate zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Bei einer Mietdauer von mehr als 4 Wochen ist der rückständige Mietpreis spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

  4. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift auf der Übergabeerklärung den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte bei Mietbeginn. Der Mieter haftet während der Mietzeit für jeden Verlust, Beschädigung und Zerstörung der Mietsache. Er ist nicht berechtigt, Änderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Geräten selber vorzunehmen. Im Falle eines Mangels hat er den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Der Vermieter haftet insofern nur bei eigenen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Mangel oder Mängelfolgeschäden.

    Im Falle eines vom Vermieter zu vertretenen Mangels hat dieser das Recht, drei Nachbesserungsversuche durchzuführen. Sollten diese Versuche fehlschlagen, hat der Vermieter das Recht, ein Ersatzgerät zu stellen. Verzichtet er darauf, so steht beiden Parteien ein Recht auf Rücktritt vom Vertag zu.

    Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder Zerstörung der Mietsache haftet der Mieter für die Reparaturkosten, den verursachten Mietausfall sowie bei Neuanschaffung für den Neupreis des gemieteten Gerätes.

    Der Mieter verpflichtet sich, die installierte Betriebssystem-Software nur für die Dauer der Miete zu benutzen und sich keine Kopien hiervon anzufertigen. Installationen anderer Programme oder Systeme dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. Der Mieter haftet für sich ergebende Verletzungen des Copyright-Rechts gegenüber dem Software-Hersteller. Neben der Betriebssystem-Software wird vorn Vermieter nur dann Anwendersoftware installiert, wenn der Mieter diese mindestens drei Tage vor Mietbeginn zur Verfügung stellt.

  5. Der Mieter zahlt bei der Übergabe des Gerätes eine Kaution in Höhe von EUR 500,00 pro Gerät, die bei ordnungsgemäßer Übergabe des Gerätes bei Vertragsschluß zurückerstattet wird.

  6. Der Mieter hat die Mietgeräte in seinen Geschäfts/Wohnräumen zu belassen. Ein Standortwechsel ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.

  7. Bei Rückgabe des Gerätes ist der Mieter berechtigt, die Festplatte teilweise oder vollständig zu löschen. Die Rückgabe erfolgt mängelfrei am Geschäftssitz des Vermieters.

  8. Gerichtsstand ist Aachen.

  9. Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so behalten alle übrigen Klauseln ihre Wirksamkeit.
FAQ
Antworten auf alle wesentlichen Fragen rund um die Notebookmiete.
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